Schul- und Hausordnung ASS Herrenberg

 

Grundregel:

In unserer Albert-Schweitzer-Schule kommen viele unterschiedliche Menschen zusammen. Wir begegnen uns mit Respekt, freundlich, höflich und rücksichtsvoll. Damit sich alle wohl fühlen und gut zusammenarbeiten können, ist es notwendig, dass wir Vereinbarungen treffen und Regeln aufstellen.

 

Allgemeine Bestimmungen:

Schulbesuchspflicht:

Nach § 72 des Schulgesetzes erstreckt sich die Schulpflicht auf den regelmäßigen, pünktlichen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule. Dazu gehört die Mitarbeit der Schüler und Schülerinnen im Unterricht, die Erledigung der Hausaufgaben und die Einhaltung der Schulordnung. Verantwortlich für die Erfüllung der Schul- und Teilnahmepflicht sind die Eltern (§ 85).
Erziehungsberechtigte, die dieser Pflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann (§ 92). Eine Ausweitung der Ferien am Anfang oder Ende ist nicht zulässig.

Entschuldigungspflicht:

Erkrankungen oder sonstige Unterrichtsversäumnisse von Schülern und Schülerinnen sind der Schule durch die Erziehungsberechtigten am 1. Tag telefonisch zu melden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen (§ 2). Die Schulleitung kann bei häufigen Erkrankungen ein ärztliches Attest verlangen.

Schulgelände:

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, in den Pausen und während der Mittagsaufsicht ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.

Toiletten:
Toiletten sind nach der Benutzung umgehend und sauber zu verlassen.

Verschiedenes:

Gefährliche Gegenstände:

Grundsätzlich darf kein gefährlicher Gegenstand mit in die Schule oder zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen gebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Messer, Schusswaffen, Knallkörper, Tränengas, Laserpointer, Sprühdosen. Außerhalb des Unterrichts sind auch Lederbälle verboten.

Elektronische Geräte:

Handys und MP3 Player oder andere elektronische Geräte sollen zu Hause bleiben. Wer sie mitbringt, muss sie ausgeschaltet in der Schultasche lassen. Dies gilt auch für die Pausen, die Mittagsaufsicht und andere verpflichtende Schulveranstaltungen.
Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät von der Lehrkraft abgenommen und erst nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt. Bei Wiederholungsfällen bleibt das Gerät in der Schule und muss von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Für Schäden oder Verlust haftet die Schule nicht.

Kaugummi/Cola

Kaugummikauen ist während des Unterrichts, im Schulhaus und auf dem Schulgelände verboten.
Im Rahmen der Förderung einer gesunden Ernährung, dürfen weder Cola, noch andere, ähnliche süße Getränke mit in die Schule gebracht werden.

Kleidung

Wir wollen, dass Kleidung und Kosmetik so gewählt wird, dass niemand anderes in seinem Anstandsgefühl verletzt wird. Nicht erlaubt sind bauchfreie Oberbekleidung, Hüfthosen, welche die Unterwäsche nicht bedecken, zu tiefe Ausschnitte. Wer sich nicht an die Kleiderordnung hält, muss ein T-Shirt überziehen, das von der Schulleitung ausgegeben wird. Während dem Unterricht dürfen keine Mützen, Tücher oder ähnliche Kopfbedeckungen getragen werden (Ausnahme: muslimische Mädchen).

Müll

Müllvermeidung ist ein wichtiges Erziehungsziel unserer Schule. Das Mitbringen von Getränken in Dosen ist nicht erlaubt. In den Klassenzimmern wird Papier getrennt gesammelt.

Rauchen u. Alkohol

Auf dem ganzen Schulgelände besteht grundsätzlich Rauch- und Alkoholverbot. Bei Zuwiderhandlungen werden die Eltern benachrichtigt.

Spucken

Weder im Haus, noch auf dem Schulgelände darf gespuckt werden. Wer es dennoch macht, muss sofort putzen und es wird Konsequenzen geben.

 

Klassenzimmer, Unterricht und Pausen

Für Sauberkeit und Ordnung ist jeder Schüler, jede Schülerin verantwortlich. Jede Klasse regelt ihre Ordnungsaufgaben selbst. 

Der Unterricht beginnt pünktlich. Mit dem Gong begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu ihren Klassenzimmern.

Nach Unterrichtsende wird aufgestuhlt und aufgeräumt.

Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Unnötiges Lärmen, sowie Toben und Rennen auf den Fluren ist verboten. In den großen Pausen gehen alle Schüler und Schülerinnen auf den Schulhof. Auch hier gilt Rücksichtnahme auf andere! Am Ende der Pause werden alle Klassen von ihren Lehrern und Lehrerinnen an einem vereinbarten Treffpunkt abgeholt.

Mittagspause

Schüler und Schülerinnen, die auf Elternantrag die Mittagspause in der Schule verbringen, kommen zum Billardtisch in der Pausenhalle, um sich in der Aufsichtsliste abhaken zu lassen.
Wer nicht in der Mittagsaufsicht angemeldet ist, muss das Schulgelände verlassen.
Auch beim Mittagessen gelten Regeln. Wer diese nicht einhält, kann ausgeschlossen werden.
Nach dem Essen treffen sich Schüler und Schülerinnen mit den Aufsichtskräften in der Pausenhalle und planen den weiteren Verlauf der Mittagspause. Es kann unter mehreren Möglichkeiten gewählt werden: Billard, Tisch-Kicker, Spiele im Freien u.a.

 

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung.

Das Gespräch mit den Betroffenen kommt an erster Stelle. Erst wenn dies ergebnislos bleibt, erfolgen weitergehende Reaktionen. Die zuständige Lehrkraft ergreift dann im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung geeignete Maßnahmen. Grundsatz ist die Wiedergutmachung entstandenen Schadens. In besonders schwerwiegenden Fällen oder bei sich wiederholenden Verstößen gegen die Schulordnung können die nach dem Schulgesetz (§ 90) vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen angewandt werden. Dies kann bis zu einem zeitweiligen oder dauerhaften Schulausschluss gehen.


Regeln werden gemacht, damit alle wissen, was geht und was nicht geht.
Wer gegen Regeln verstößt, muss mit Folgen rechnen.