Die Albert-Schweitzer-Schule
Die Albert-Schweitzer-Schule in Herrenberg ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Förderschwerpunkt Lernen, mit einem sehr differenzierten Schul- und Betreuungskonzept und einem offenen Ganztagesangebot. Kinder aus Herrenberg und Umgebung können unsere Schule besuchen, wenn festgestellt wird, dass sie einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben, das an einer allgemeinen Schule nicht eingelöst werden kann.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen daher der persönliche Entwicklungsstand und der individuelle Förderbedarf eines jeden einzelnen Kindes. Die Schülerinnen und Schüler erhalten individuell gepasste Bildungsangebote, die ihnen neue schulische Perspektiven eröffnen und sie in Ihrem Selbstbewusstsein stärken sollen. Folgerichtig entwickelten sich im Laufe der Jahre zahlreiche Unterrichtskonzepte, wie z.B. jahrgangsgemischten Klassen in der Unterstufe, Projektangebote in der Mittelstufe und eine praxisorientierte Oberstufenkonzeption.
Aktuelles zum Coronavirus
Mit einem Mausklick auf die unten stehenden Links erhalten Sie die aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in unserer Schule.
- Gesundheitserklärung
- Fakten zum Umgang mit Krankheitssymptomen arabisch
- Fakten zum Umgang mit Krankheitssymptomen deutsch
- Fakten zum Umgang mit Krankheitssymptomen türkisch
Liebe Eltern an der Albert-Schweitzer-Schule Herrenberg,
ich hoffe, Sie sind alle wohlauf, munter und zuversichtlich! Ab dem 22.02.2021 sollen die Schulen schrittweise wieder geöffnet werden. Wir freuen uns auf Ihre Kinder und hoffen, dass es aufgrund der abnehmenden Zahl an Erkrankungen auch dabei bleiben kann.
Zum Schulstart nach den Winterferien 2021 gelten folgende Rahmenbedingungen (Stand 12.02.2021!!):
- Am Montag nach den Winterferien, am 22.02.2021, starten die DiFö in Öschelbronn und die Lerngruppen 1 der Klassen 1-3a/b/c
- Die DiFö startet mit der ganzen Klasse = 7 Schüler*innen (6 davon in Notbetreuung).
- Die Klassen 1-3a/b/c beginnen nach den Winterferien, am Montag, den 22.02.2021, mit den Lerngruppen 1. In der Woche darauf, ab Montag, den 01.03.2021, kommen die Lerngruppen 2 dran. Danach erfolgt aus organisatorischen Gründen ein wöchentlicher Wechsel.
- Die Klassen 4 und 4/5 starten am Montag, den 01.03.2021 mit der ganzen Klasse, weil es sich nur um 7 bzw. 9 Schüler*innen handelt und daher die Hygienevorschriften eingehalten werden können.
- Der Unterrichtsumfang beträgt jeweils 4 Stunden von Montag bis Freitag, zu den bekannten gestaffelten Stufenzeiten (Mittelstufe von 8.15 – 11.45 Uhr; Unterstufe von 8.30 - 12.00 Uhr; Oberstufe von 8.45 - 12.15 Uhr).
- Damit sind der Taxitransport und der zeitliche Anschluss zum Besuch der Kernzeit und dem Besuch der SGA 1 und der SGA 2 gewährleistet.
- Die Kinder in der Notbetreuung (Kl. 1-3a/b/c) kommen durchgängig in die Schule und nehmen in beiden Gruppen am Unterricht ihrer Klasse teil.
- Die Klassen 5 – 8 bleiben bis auf Weiteres im jetzigen Fernlernmodus.
- Für die Schüler*innen in der Notbetreuung (Kl. 5-8) wird weiterhin eine separate Gruppe angeboten. Wie bisher von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
- Die Abschlussklasse 9 startet am Dienstag, den 23.02.2021, mit Lerngruppe 1. Am Mittwoch, den 24.02.2021, kommt dann Lerngruppe 2 dran. Danach erfolgt aus pädagogischen Gründen ein täglicher Wechsel.
- Ab Montag, den 22.02.2021 findet auch wieder die Kernzeitbetreuung statt. Bitte sprechen Sie die Anmeldung mit den Klassenlehrkräften ab.
- Da es an unserer Schule aus organisatorischen Gründen in der Woche nach den Winterferien (KW 8) noch kein Mittagessen gibt, müssen die Kernzeitkinder, die nachmittags betreut werden, ein Vesper und ein Getränk von zuhause mitbringen.
- Die Sozialen Gruppenarbeiten (SGA 1 und SGA 2) finden weiterhin verbindlich statt. Die vereinbarten Zeiten müssen aber teilweise dem Stundenplan angepasst werden. Auskunft erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen der SGAen.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie zeitnah von den Lehrkräften Ihrer Kinder.
Wichtige Informationen des Kultusministeriums zum Coronavirus und zum Masernschutzgesetz
- Informationen und Hinweise zum neuartigen Coronavirus:
- https://static.kultus-bw.de/corona.html
- Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes:
- https://km-bw.de/Masern
Schüler/innen der ASS gewinnen Lesewettbewerb
Helin aus der Unterstufe, Abudi aus der Mittelstufe und Matthew aus der Oberstufe haben den Lesewettbewerb an der Albert-Schweitzer-Schule gewonnen. Sie bekamen einen Buchpreis und durften im Mai zum Lesewettbewerb nach Böblingen fahren. Alle fünf SBBZ mit dem Schwerpunkt Lernen aus der Umgebung nahmen daran teil. Helin, Abudi und Matthew fuhren mit Frau Hammer und Frau Kienzler dorthin.
Der Lesewettbewerb fand dort an einer Schule statt. Alle 15 Teilnehmer/innen mussten eine Startnummer ziehen und die Jury wurde vorgestellt. Dann ging es los. Die drei waren etwas aufgeregt, haben aber super vorgelesen! Helin hat Dornröschen vorgelesen und Abudi und Matthew aus "Gregs Tagebuch - von Idioten umzingelt". Nun musste die Jury auswerten - ganz schön spannend! Alle drei haben ein Buch gewonnen und die ASS kann super stolz sein, denn Helin und Matthew haben in ihrer Stufe sogar den 1. Platz gewonnen.
Herzlichen Glückwunsch!
Ferien in Baden-Württemberg
Schuljahr 2020/2021
Sommerferien 2020 |
30. Juli 2020 bis 12. September 2020 |
Herbstferien 2020 |
26. Oktober 2020 bis 30. Oktober 2020 1) |
Weihnachtsferien 2020/2021 |
23. Dezember 2020 bis 9. Januar 2021 |
Osterferien 2021 |
6. April 2021 bis 10. April 2021 2) |
Pfingstferien 2021 |
25. Mai 2021 bis 5. Juni 2021 |
Den Schulen stehen noch vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. 3)
1) Am 31. Oktober 2018, 31. Oktober 2019, 31. Oktober 2020, 31. Oktober 2021 und 31. Oktober 2022 (Reformationsfest) ist schulfrei. Das Reformationsfest am 31. Oktober 2017 wurde mit der Änderung des Feiertagsgesetzes vom 25. November 2014 (GBl. S. 548) einmalig als gesetzlicher Feiertag festgesetzt.
2) Am 1. April 2021,14. April 2022 und 6. April 2023 (jeweils Gründonnerstag) ist schulfrei.
3) Zu den beweglichen Ferientagen erhalten die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg nach § 6 der Lehrkräfte-ArbeitszeitVO vom 8. Juli 2014 (GBl. S. 311) in jedem Schuljahr drei unterrichtsfreie Tage, die entsprechend der Regelung für bewegliche Ferientage festzulegen sind.